Bei Privatversicherten, wird eine Rechnung für die erbrachte Leistung gestellt die sie bar oder per Überweisung begleichen können. Diese werden in der Regel voll erstattet wofür jedoch keine Garantie übernommen werden kann.
Gesetzlich versicherte haben bei einigen Versicherungen ebenso die Möglichkeit einer Teilerstattung der Kosten (je nach Versicherung).
Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung welche von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden kann.